Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ONLEVEL

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von ONLEVEL mit ihren Kunden – nachfolgend Unternehmer – zum Bezug von Waren und sonstigen Leistungen, einschließlich anwendungstechnischer Beratung und Auskünften abschließt. Für Verträge betreffend die Montage von Produkten durch Mitarbeiter von ONLEVEL gelten zusätzliche, teilweise abweichende oder erweiterte Bedingungen, welche diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen; im Übrigen gelten ausschließlich diese Bedingungen. ONLEVEL erkennt entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Unternehmers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn ONLEVEL die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Regelungen des Unternehmers vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Unternehmer.

2.  Vertrag, Änderungsvorbehalt, Angebotsunterlagen etc.

2.1    Alle Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind unverbindlich und stellen keine Angebote dar. Sie dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Unternehmer.

2.2    Der Unternehmer kann das Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail abgeben. Sollte dem Katalog ein Bestellformular beiliegen, kann der Unternehmer dieses für die Abgabe seines Angebots nutzen, indem er das Formular ausfüllt und per Post, per Fax oder per Email an ONLEVEL zurück sendet.

2.3    Verträge zwischen ONLEVEL und ihren Unternehmer kommen durch die Auftragsbestätigung von ONLEVEL in schriftlicher oder elektronischer Form, per E-Mail oder Telefax zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung. Erfolgt eine Leistung durch ONLEVEL ohne vorherige Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung bzw. mit Lieferung zustande.

2.4    ONLEVEL kann das Angebot des Unternehmers innerhalb von sieben Tagen annehmen, indem ONLEVEL dem Unternehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Unternehmer maßgeblich ist, oder indem ONLEVEL dem Unternehmer die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Unternehmer maßgeblich ist, oder indem ONLEVEL den Unternehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

2.5      ONLEVEL behält sich vor, von der Bestellung abweichende Produkte mit gleicher oder verbesserter Qualität zu liefern, wenn die bestellten Waren nicht mehr lieferbar oder ersetzt worden sind.

2.6        ONLEVEL behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen geschütz- ten Rechte an den abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind.

2.7        Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Unternehmer.

2.8        Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Unternehmers, seine Pflichten gegenüber ONLEVEL zu erfüllen, kann ONLEVEL bestehende Austauschverträge mit dem Unternehmer durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Unternehmers. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Unternehmer wird ONLEVEL frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

3.  Preise, Zahlungsbedingungen

3.1      Alle Preise gelten „ab Werk“ Emmerich (Manchester, Viby), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ausschließlich der gesondert zu berechnenden Versand-, Fracht-, Verpackungs- und etwaigen Montagekosten. Bei einer Bestellung unter € 250 Warenwert (netto) fällt eine Handling-Pauschale von € 30,00 je Sendung an.

3.2         Änderungen der in der Preisliste angegebenen Preise sind vorbehalten. Es gelten die jeweils aktuellen Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Geänderte Preise gelten als angenommen, sofern der Unternehmer nach Erhalt der Auftragsbestätigung dieser nicht unverzüglich widerspricht.

3.3         Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die ONLEVEL nicht zu vertreten hat und die vom Unternehmer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Unternehmer die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

3.4         ONLEVEL ist berechtig zur Stellung einer Teilrechnung, sollte nach den anschließenden Bedingungen unter 4) – Liefer- und Versandbedingungen – eine Berechtigung zur Teillieferung gegeben sein.

3.5      Dem Unternehmer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Katalog von ONLEVEL mitgeteilt werden.

3.6      Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Gerät der Unternehmer in Zahlungsverzug, ist ONLEVEL berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu fordern. ONLEVEL behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.

3.7       Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzu- rechnen, steht dem Unternehmer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

3.8       ONLEVEL behält sich das Recht zur Lieferung nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme vor. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt sind die ersten drei Lieferungen grundsätzlich gegen Vorkasse zu leisten.

3.9       ONLEVEL berechnet bei Neukunden die ersten 3 Aufträge mit Vorkasse.

4.  Lieferung, Lieferzeit

4.1     Die Lieferung erfolgt „FCA, Free Carrier“ Budberger Straße 5, Emmerich gemäß den aktuellen Incoterms®.

4.2      Teillieferungen sind möglich, wenn nicht alle bestellten Waren vorrätig sind und eine Teillieferung für den Unternehmer zumutbar ist; auf die Berechtigung zur Teilrechnung nach 3.4 wird verwiesen.

4.3      Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, werden die Waren an die vom Unternehmer angegebene Lieferanschrift auf dem angegebenen Versandweg geliefert. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ONLEVEL und dem Unternehmer im Einzelfall schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

4.4      Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Krankheiten oder Quarantänemaßnahmen und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von ONLEVEL liegen, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei ONLEVEL selbst oder ihren Lieferanten eintreten. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. ONLEVEL wird im Falle der Nichtbelieferung in zumutbarer Weise versuchen, die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird ONLEVEL den Unternehmer informieren und eine eventuelle Gegenleistung für die nicht lieferbare Ware erstattet.

4.5      Als höhere Gewalt gelten alle für die Parteien unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Parteien nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.6        Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Tag der Bereitstellung der (Teil)Lieferung zur Abholung oder Versand bzw. der Tag der Übergabe an die Transportperson.

4.7        Für den Fall, dass eine Lieferung aus Gründen nicht möglich ist, die der Unternehmer zu vertreten hat, trägt er die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Die pauschalen Verzugsentschädigung bemisst sich nach dem Wert der Gesamtlieferung und der eingetretenen Verzögerung, wobei für jede angefangene Woche mit einem Prozent des Wertes der Gesamtlieferung berechnet wird; in der Summe maximal acht Prozent. Maßgeblich ist der Bruttowert. Es steht den Parteien frei, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen, welche den pauschalen Verzugsschaden ersetzt.

5.  Gefahrübergang, Versand

5.1    Sämtliche Lieferungen erfolgen unbeschadet einer etwaigen Organisation des Versands für den Unternehmer durch ONLEVEL auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Dies gilt auch bei Entfall der Versandkosten. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Übergabe an die Transportperson bzw. bei Abholung mit Übergabe an die mit der Abholung beauftragte Person. Dies gilt auch dann, wenn ONLEVEL die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Unternehmers. Sollte sich der Versand der Waren an den Unternehmer aus Gründen verzögern, welcher der Unternehmer zu vertreten hat, dann erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Unternehmer. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Unternehmer zu tragen.

5.2       Gerät der Unternehmer mit der Annahme der Leistung in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Unternehmer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5.3         Die Wahl der Versandart sowie Verpackungs- und Transportmittel bleibt ONLEVEL vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl kann ONLEVEL gegenüber keine Ansprüche des Unternehmers abgeleitet werden.

6.  Verpackungen

Alle Verpackungen sind im Sinne der Verpackungsverordnung recycelbar bzw. umweltschonend zu entsorgen. Sofern der Unternehmer die Entsorgung selbst vornimmt, übernimmt ONLEVEL hierfür keine Kosten. Bei Rücksendung von Verpackungsmaterial zur Entsorgung hat der Versand auf Kosten des Unternehmers zu erfolgen; unfrei angeliefertes Verpackungsmaterial wird durch ONLEVEL zurückgewiesen.

7. Rückgabe von Waren

7.1     Falsch oder zu viel bestellte Ware kann vom Unternehmer zurückgegeben werden, sofern die Ware unbenutzt, in Originalverpackung und in einwandfreiem, verkaufsfähigen Zustand ist. Für die Rücknahme werden 20% des Netto-Rechnungsbetrages berechnet, mindestens jedoch € 100,-.

7.2      Rücksendungen sind zwingend mit einer Retouren-Nummer zu versehen und können ansonsten nicht angenommen werden.

7.3      Rücksendungen werden nur angenommen, sofern die Rücknahme vorher mit ONLEVEL schriftlich vereinbart wurde.

7.4       Rücksendungen werden nur angenommen, wenn bei der Rücksendung inkl. Retouren-Nummer Gründe für die Rücksendung angegeben werden.

8.  Gewährleistung

8.1      Bei einem von ONLEVEL zu vertretenen Mangel der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften. Davon abweichend gilt das Nachfolgende. 

8.2      Die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln sind bei gebrauchten Waren ausgeschlossen. Neuware ist von einer Gewährleistung dann ausgeschlossen, wenn die Mängel und Schäden nicht bei natürlicher Abnutzung entstanden sind, insbesondere wenn die Mängel nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Unternehmer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Unternehmer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind. Davon ausgenommen sind Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB.

8.3      ONLEVEL ist nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Mangelbeseitigung trägt ONLEVEL alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

8.4      Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Unternehmer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an ONLEVEL zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die ONLEVEL die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist ONLEVEL zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Unternehmer.

8.5        Ist ONLEVEL zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Unternehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu ver- langen. Dies gilt auch bei Verzögerungen über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die ONLEVEL zu vertreten hat.

8.6         Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. 

8.7         Gewährleistungsrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen ihm nach §§ 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unterlässt der Unternehmer die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

8.8      Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung sind reine Produktbeschreibung und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

8.9        Alle technischen Angaben, speziell sämtliche Angaben zu Maßen, wurden sorgfältig zusammengestellt. Sie entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Aufgrund eventuell notwendiger technischer Änderungen können sich Abweichungen ergeben. Eine Haftung für Schäden, die durch falsche Maße entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Alle herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungs- und Montagearten sind vom Unternehmer zu beachten.

9.  Beratung

Soweit durch Mitarbeiter von ONLEVEL eine allgemeine anwendungstechnische Beratung erfolgt, findet diese nach dem jeweiligen Stand der Technik statt. Die Beratung wird unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter oder durch autorisierte Partner von ONLEVEL ausgeführt. Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter und Partner obliegt ONLEVEL. Eine Zusicherung eines Leistungserfolges – soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart – findet hierbei nicht statt, da der Leistungserfolg von verschiedenen Faktoren abhängt, die im Rahmen der allgemeinen anwendungs- technischen Beratung im Regelfall nicht überprüfbar sind. Die Beratung befreit grundsätzlich nicht von einer eigenen Prüfung im Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

10.  Haftung

10.1        ONLEVEL haftet dem Unternehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

–   ONLEVEL haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt: für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden; davon abweichend auch für vorsätzliche oder leicht fahrlässige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertrauen darf; uneingeschränkt auf Grund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz;

–   Die Haftungsregelung gelten auch für die Haftung von ONLEVEL für deren gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.

10.2        Soweit ONLEVEL für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung auf sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1    ONLEVEL behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollstän- digen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor.

11.2      Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt ONLEVEL jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ONLEVEL, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ONLEVEL verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Unternehmer verpflichtet, ONLEVEL die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

11.3      Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten. Diese Befugnis endet mit der endgültigen Zahlungseinstellung des Unternehmers oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für ONLEVEL. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ONLEVEL das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von ONLEVEL stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt ONLEVEL das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer von ONLEVEL anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für ONLEVEL.

11.4       Gerät der Unternehmer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann ONLEVEL eine angemessene Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist ONLEVEL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dazu hat der Unternehmer eine genaue Aufstellung der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsgegenstände zu übersenden, die Gegenstände auszusondern und an ONLEVEL herauszugeben. Nach Androhung mit angemessener Frist können die Gegenstände unter Anrechnung auf den dem Unternehmer berechneten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden.

11.5      Der Unternehmer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

11.6      ONLEVEL wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Unternehmers insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ONLEVEL.

12.  Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

12.1      Gerichtsstand ist nach Wahl von ONLEVEL das für ihren Sitz oder das für den Unternehmer zuständige Gericht, sofern der Unternehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2       Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Unternehmer befindet. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Unternehmers ist Emmerich (Manchester).

12.3          Für alle rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das bundesdeutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 04.08.2023